Die letztjährigen Aufstiegsspiele zur 3. Liga zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen werden wohl noch länger in den Schlagzeilen bleiben. Jüngst sorgte eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 20.03.2019, Az. 2-06 O 420/18, für Aufsehen, denn die wegen den massiven Fanausschreitungen vom DFB gegen Waldhof Mannheim verhängte Verbandsstrafe, dem Verein 3 Punkten für die aktuelle Spielzeit abzuziehen, wurde für nicht rechtmäßig erklärt.
Doch der Reihe nach: Bei den beiden Spielen zum Abschluss der Saison 2017/18 wurde von den Anhängern des SV Waldhof mehrfach und massiv Pyrotechnik während des Spiels entzündet. Beide Partien wurden mehrfach vom Schiedsrichter unterbrochen, das Rückspiel in Mannheim wurde dann kurz vor Schluss beim Stand von 1:2 für Uerdingen abgebrochen und vom DFB mit 0:2 zugunsten der Gäste gewertet. Da Uerdingen auch das Hinspiel gewonnen hatte, war der Aufstieg in die 3. Liga perfekt.
Im Nachgang zu diesen Spielen wurde der SV Waldhof Mannheim wegen der Fanausschreitungen vom DFB-Bundesgericht, einem Verbandsgericht, letztinstanzlich zu einer Geldstrafe von 25.000 EURO verurteilt, zudem wurden ihm für die folgende Saison 2018/19 drei Punkte abgezogen. Gegen dieses Urteil zog der SV Waldhof Mannheim sodann vor das staatliche Gericht und setzte sich dabei insbesondere gegen den Punktabzug zu Wehr – und das mit Erfolg!
Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die Verbandsstrafe in Form eines Punkteabzuges in einer Meisterschaftsrunde regelmäßig nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch den Abzug ein unberechtigt oder sonst unfair erlangter Vorteil wieder rückgängig gemacht wird. Dies beruhe maßgeblich auf dem Fair-Play-Gedanken, zu dessen Förderung sich der DFB und seine Untergliederungen und Mitglieder kraft Satzung verpflichtet haben. Dieser Fair-Play-Gedanke besage, dass der nachträgliche Punktabzug nur zum Ausgleich für einen unfair erlangten Vorteil herangezogen werden dürfe, der im betroffenen Spiel erlangt wurde, wenn gerade in diesem Spiel z.B. durch das Fehlverhalten der Fans eine Einflussnahme auf den Gegner erfolgt wäre und dieser durch das unsportliche Verhalten benachteiligt wurde. Da Uerdingen aber beide Spiele gewonnen habe und daher aufgestiegen sei, habe Mannheim keinen Vorteil in Form eines Sieges erlangt, der dann durch den nachträglichen Punktabzug wieder ausgeglichen werden müsste. Der verhängte Punkteabzug wirke dadurch nicht korrigierend, sondern entfalte erst auf die nächste Saison seine Wirkung. Zudem würden damit auch die Spieler des SV Waldhof für ein nicht zu verantwortendes Fehlverhalten bestraft und in dem sportlichen Wettkampf um den Aufstieg in der neuen Spielzeit benachteiligt, was im Übrigen den sportlichen Wettkampf der neuen Saison auch im Ganzen beeinflusse und den Wettbewerb verfälsche.
Ob das Urteil allerdings Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Der unterlegene DFB hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt.
Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Tobias Ritzenthaler, LL.M..