Datenschutzrecht, Handelsvertreterrecht, Versicherungs- & Haftungsrecht,
Verkehrsrecht, Öffentliches Recht
Weitere Schwerpunkte
Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter, insbesondere das Rechtsverhältnis des Handelsvertreters zu seinem Auftraggeber, dem Unternehmer. Nach der gesetzlichen Definition ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der selbständige Handelsvertreter handelt dabei in eigenem Namen aber für fremde Rechnung.
Das Handelsvertreterrecht weist enge rechtliche Verbindungen und Bezüge zum Arbeitsrecht auf, denn das Handelsvertreterrecht unterscheidet vom rechtlichen Status zwischen selbstständigen Handelsvertretern und angestellten Handelsvertretern. Letztere sind ganz „normale“ Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Weiterhin sind von der rechtlichen Einordnung auch das Sozialversicherungsrecht sowie das Steuerrecht tangiert.
Die Abgrenzung zwischen einem selbständigen Handelsvertreter und einem angestellten Handelsvertreter ist nicht immer ganz einfach vorzunehmen. Wesentliche rechtliche Kriterien sind dabei u.a. die freie Ausgestaltung der Tätigkeit oder die selbst bestimmte Festlegung der Arbeitszeiten. Aber Vorsicht: Eine falsche Einschätzung der Rechtslage kann insoweit ganz immense negative wirtschaftliche Folgen haben, wenn z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung die Sozialversicherungspflicht festgestellt wird und dies zu – häufig erheblichen – Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber führt. Wir beraten unsere Mandanten umfassend und rechtsgebietsübergreifend bereits vor Abschluss der entsprechenden Verträge, aber auch dann, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“ und die Folgen einer falschen Einschätzung möglichst zeitnah korrigiert werden müssen.
Neben der Abgrenzungsproblematik sind wir für unsere Mandanten regelmäßig beratend und auch aktiv tätig bei Rechtsfragen und Problemen die den Umfang der Vertretungsbefugnis, Provisionsansprüche und vor allem auch das (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot betreffen.
Ihre Rechtsanwälte: Thomas Schneider, Tobias Ritzenthaler, LL.M
Versicherungs- & Haftungsrecht
Das Haftungsrecht ist ein rechtlicher Überbegriff und umfasst alle Rechtsverhältnisse, aus denen sich die Eintrittsverpflichtung eines Rechtssubjekts für eine eigene oder fremde Schuld oder einen eingetretenen Schaden ergibt. Zuordnen lässt sich das Haftungsrecht sowohl dem Zivilrecht als auch dem Öffentlichen Recht oder Steuerrecht. So haftet etwa der Verkäufer einer Sache, wenn diese bei Übergabe an den Käufer mangelhaft war. Dabei kommt sowohl eine Haftung in Form der Verschaffung einer mangelfreien Sache als auch in Form der Entschädigung für einen Schaden, den die mangelhafte Sache verursacht hat, in Betracht. Auch der Steuerschuldner hat gegenüber dem Fiskus für die Erfüllung seiner Steuerschuld einzustehen und haftet für etwaige Pflichtverletzungen.
Ein enger rechtlicher Zusammenhang besteht zwischen dem Haftungs- und dem Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht erfasst dabei alle Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherten und den Versicherern und ist für den Bereich des Privatversicherungsrechts maßgeblich im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Zum Versicherungsrecht gehört daneben auch das Sozialversicherungsrecht. Durch den Abschluss eines Privatversicherungsvertrages beabsichtigt der Versicherungsnehmer, sich für ein bestimmtes versichertes Risiko abzusichern und bezahlt hierfür dem Versicherer eine Versicherungsprämie. Im Versicherungsfall tritt dann der Versicherer für den Versicherten ein, wenn er hierzu aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages verpflichtet ist.
Die rechtlichen Fragestellungen im Haftungs- und Versicherungsrechts sind vielfältig und breit gestreut. Sie treten auf beim Verkehrsunfall, dem Arzthaftungsfall, dem Haftpflichtfall eines Freiberuflers und bei weiteren Fälle aus dem Sach- und Personenversicherungsbereich.
Das Team von Brunner, Liesenborghs & Partner steht seinen Mandanten in allen diesen Bereichen umfassend mit Rat und Tat zur Seite. Dabei machen wir Haftungsansprüche unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich geltend oder vertreten Versicherungsunternehmen bei der Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme.
Ihre Rechtsanwälte: Thomas Schneider
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht im weitesten Sinne regelt alle Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger sowie zwischen Privaten im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen. Dabei ist zwischen dem öffentlichen Verkehrsrecht (z.B. Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht) und dem privaten Verkehrsrecht (z.B. Verkehrshaftungsrecht) zu unterscheiden.
Brunner, Liesenborghs & Partner ist für seine Mandanten umfassend in vielen Teilbereichen des öffentlichen und privaten Verkehrsrechts – mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts – tätig.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen schnellen und kompetenten Rat und Hilfestellung bei der Unfallabwicklung?
Wichtig ist es zunächst, sich nach einem Unfall sofort mit einem verkehrsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir führen den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, klären den Deckungsschutz mit der Rechtsschutzversicherung und kümmern uns darum, dass Ihre Ansprüche korrekt reguliert werden. Auch im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen und bleiben für Sie immer am Ball. Unsere langjährige Erfahrung zeigt dabei, dass sich Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit, insbesondere bei der Regulierung durch eine Haftpflichtversicherung, oftmals auszahlen.
Auch in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den Behörden und bei Gericht. Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, die Geschwindigkeitsgrenzen überschritten zu haben oder bei Rotlicht eine Ampel überfahren zu haben, informieren Sie uns bitte sofort. Wir werden dann umgehend für Sie tätig.
Ihr Rechtsanwalt: Thomas Schneider