Datenschutzrecht, Handelsvertreterrecht, Versicherungs- & Haftungsrecht,
Verkehrsrecht, Öffentliches Recht
Weitere Schwerpunkte
Datenschutzrecht
Sie verarbeiten in Ihrem Unternehmen/Verband personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Vertragspartner und alle sonstigen mit Ihrem Unternehmen/Verband in Verbindung stehenden Personen?
Diese Verarbeitung personenbezogener Daten muss den Grundsätzen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechen. Diese Gesetze regeln unmittelbar und ab dem 25.05.2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen/Verband. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie diese Verarbeitungsvorgänge nach den Vorgaben der DSGVO/BDSG organisieren.
In sechs Schritten können wir Sie bei der Umsetzung DSGVO in Ihrem Unternehmen/Verband unterstützen:
- Ermittlung der bei Ihnen verarbeiten Kategorien personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung in Ihrem Unternehmen/Verband.
- Organisation einer gesetzmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Einwilligungs-, Unterrichtungs-, Löschungs- und Sicherungsgrundsätzen für die betroffenen Personen (Beschäftigte, Mitglieder, Kunden, Vertragspartner u. a.), sowie Gestaltung einer Datenschutzerklärung für die Nutzer Ihrer Unternehmens-/Verbands-Website.
- Einrichtung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherheit Ihrer Datenverarbeitung zwecks Vermeidung von Datenschutzverletzungen.Für den Fall des Eintritts von Datenschutzverletzungen bedarf es der Organisation von Verfahren zur Einhaltung der Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde und betroffenen Personen.
- Datenschutzbeauftragter: Benennungs- und Organisationsverfahren mit Vertragungsregelung und Qualifizierungsmanagement.
- Regelung der Vertragsbeziehungen zu Dritten Vertragspartnern, die für Sie Daten verarbeiten oder mit denen ein Datenaustausch erfolgt.
- Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zur Dokumentation datenschutzrelevanter Vorgänge zwecks Umsetzung der Dokumentationspflichten und zur Erfüllung von Kontrollmaßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden (Schutz vor Bußgelder).
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei der vorliegenden Darstellung lediglich um eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit handelt.
Ein Hinweis auf die Höhe der nach der DSGVO getroffenen Bußgelder erfolgt an dieser Stelle ausdrücklich nicht. Unser Beratungsangebot erfolgt nicht vor dem Hintergrund der Verhängung möglicher Bußgelder, sondern soll der Optimierung Ihres Unternehmens/Verbands dienen.
Im Rahmen einer ersten Beratung kann das Konzept erläutert und die Anwendbarkeit auf Ihr Unternehmen/Verband festgestellt werden.
Regelmäßig veröffentlichen wir unter der Rubrik Rechtstipps informative und anschauliche Rechtsbeiträge und Hilfestellungen im Datenschutzrecht.
Ihr Rechtsanwalt: Thomas Morio
Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter, insbesondere das Rechtsverhältnis des Handelsvertreters zu seinem Auftraggeber, dem Unternehmer. Nach der gesetzlichen Definition ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der selbständige Handelsvertreter handelt dabei in eigenem Namen aber für fremde Rechnung.
Das Handelsvertreterrecht weist enge rechtliche Verbindungen und Bezüge zum Arbeitsrecht auf, denn das Handelsvertreterrecht unterscheidet vom rechtlichen Status zwischen selbstständigen Handelsvertretern und angestellten Handelsvertretern. Letztere sind ganz „normale“ Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Weiterhin sind von der rechtlichen Einordnung auch das Sozialversicherungsrecht sowie das Steuerrecht tangiert.
Die Abgrenzung zwischen einem selbständigen Handelsvertreter und einem angestellten Handelsvertreter ist nicht immer ganz einfach vorzunehmen. Wesentliche rechtliche Kriterien sind dabei u.a. die freie Ausgestaltung der Tätigkeit oder die selbst bestimmte Festlegung der Arbeitszeiten. Aber Vorsicht: Eine falsche Einschätzung der Rechtslage kann insoweit ganz immense negative wirtschaftliche Folgen haben, wenn z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung die Sozialversicherungspflicht festgestellt wird und dies zu – häufig erheblichen – Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber führt. Wir beraten unsere Mandanten umfassend und rechtsgebietsübergreifend bereits vor Abschluss der entsprechenden Verträge, aber auch dann, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“ und die Folgen einer falschen Einschätzung möglichst zeitnah korrigiert werden müssen.
Neben der Abgrenzungsproblematik sind wir für unsere Mandanten regelmäßig beratend und auch aktiv tätig bei Rechtsfragen und Problemen die den Umfang der Vertretungsbefugnis, Provisionsansprüche und vor allem auch das (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot betreffen.
Ihre Rechtsanwälte: Thomas Schneider, Thomas Morio
Versicherungs- & Haftungsrecht
Das Haftungsrecht ist ein rechtlicher Überbegriff und umfasst alle Rechtsverhältnisse, aus denen sich die Eintrittsverpflichtung eines Rechtssubjekts für eine eigene oder fremde Schuld oder einen eingetretenen Schaden ergibt. Zuordnen lässt sich das Haftungsrecht sowohl dem Zivilrecht als auch dem Öffentlichen Recht oder Steuerrecht. So haftet etwa der Verkäufer einer Sache, wenn diese bei Übergabe an den Käufer mangelhaft war. Dabei kommt sowohl eine Haftung in Form der Verschaffung einer mangelfreien Sache als auch in Form der Entschädigung für einen Schaden, den die mangelhafte Sache verursacht hat, in Betracht. Auch der Steuerschuldner hat gegenüber dem Fiskus für die Erfüllung seiner Steuerschuld einzustehen und haftet für etwaige Pflichtverletzungen.
Ein enger rechtlicher Zusammenhang besteht zwischen dem Haftungs- und dem Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht erfasst dabei alle Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherten und den Versicherern und ist für den Bereich des Privatversicherungsrechts maßgeblich im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Zum Versicherungsrecht gehört daneben auch das Sozialversicherungsrecht. Durch den Abschluss eines Privatversicherungsvertrages beabsichtigt der Versicherungsnehmer, sich für ein bestimmtes versichertes Risiko abzusichern und bezahlt hierfür dem Versicherer eine Versicherungsprämie. Im Versicherungsfall tritt dann der Versicherer für den Versicherten ein, wenn er hierzu aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages verpflichtet ist.
Die rechtlichen Fragestellungen im Haftungs- und Versicherungsrechts sind vielfältig und breit gestreut. Sie treten auf beim Verkehrsunfall, dem Arzthaftungsfall, dem Haftpflichtfall eines Freiberuflers und bei weiteren Fälle aus dem Sach- und Personenversicherungsbereich.
Das Team von Brunner, Liesenborghs & Partner steht seinen Mandanten in allen diesen Bereichen umfassend mit Rat und Tat zur Seite. Dabei machen wir Haftungsansprüche unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich geltend oder vertreten Versicherungsunternehmen bei der Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme.
Ihre Rechtsanwälte: Birgit Schunter, Thomas Schneider
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht im weitesten Sinne regelt alle Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger sowie zwischen Privaten im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen. Dabei ist zwischen dem öffentlichen Verkehrsrecht (z.B. Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht) und dem privaten Verkehrsrecht (z.B. Verkehrshaftungsrecht) zu unterscheiden.
Brunner, Liesenborghs & Partner ist für seine Mandanten umfassend in vielen Teilbereichen des öffentlichen und privaten Verkehrsrechts – mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts – tätig.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen schnellen und kompetenten Rat und Hilfestellung bei der Unfallabwicklung?
Wichtig ist es zunächst, sich nach einem Unfall sofort mit einem verkehrsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir führen den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, klären den Deckungsschutz mit der Rechtsschutzversicherung und kümmern uns darum, dass Ihre Ansprüche korrekt reguliert werden. Auch im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen und bleiben für Sie immer am Ball. Unsere langjährige Erfahrung zeigt dabei, dass sich Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit, insbesondere bei der Regulierung durch eine Haftpflichtversicherung, oftmals auszahlen.
Auch in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den Behörden und bei Gericht. Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, die Geschwindigkeitsgrenzen überschritten zu haben oder bei Rotlicht eine Ampel überfahren zu haben, informieren Sie uns bitte sofort. Wir werden dann umgehend für Sie tätig.
Ihr Rechtsanwalt: Thomas Schneider
Öffentliches Recht & Verwaltungsrecht
Das Öffentliche Recht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Ferner umfasst das Öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie die Organisation und Funktion des Staates, wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten.
Das Öffentliche Recht erfasst eine Vielzahl von Materien. Jenseits der innerstaatlichen Ebene umfasst es zudem das Völkerrecht sowie das Europarecht. Für den Bürger von besonderer Bedeutung sind das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht sowie das verwaltungsrechtliche Prozessrecht.
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Staatsverwaltung. Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Das besondere Verwaltungsrecht ist auf die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben zugeschnitten. Zu nennen sind das Ordnungs- recht bzw. das Recht der Gefahrenabwehr (Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, das Bauordnungsrecht der Länder, das Versammlungsrecht, das Ausländerrecht). Hinzu kommen das Kommunalrecht sowie das Kommunale Abgabenrecht. Für den Bürger von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht. Hinzu kommen das Gewerberecht, das Gaststättenrecht sowie das Handwerksrecht.
Das Besondere Verwaltungsrecht ist sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetze geregelt. Landesrecht ist dabei vorzugsweise in Gefahrenabwehr- und Kommunalrecht anzutreffen, während das Umweltrecht, das Planungsrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht vorrangig auf Bundesebene geregelt sind.
Ihre Rechtsanwälte: Thomas Schneider, Tobias Ritzenthaler