von A wie Ausgliederung bis Z wie Zuschauerregress
Sport- & Vereinsrecht
Das Sportrecht im weitesten Sinne umfasst die Anwendung des Rechts auf den Sport und seine Besonderheiten sowie das autonom von Sportverbänden und –vereinen gesetzte Recht.
Der Sport weist in vielen Bereichen Berührungspunkte mit dem allgemeinen bzw. staatlichen Recht auf. Zu denken ist dabei z. B. an Arbeitsverträge mit Sportlern, die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften bei Ausgliederungen im Profi-Fußball oder die Versteuerung von Einnahmen des Sportlers aus Werbeverträgen.
Sporttypisch ist zudem die Organisation in Verbänden und Vereinen, die den Sport und insbesondere die Durchführung von Sportveranstaltungen mittels Satzungen, Regelwerken und Durchführungsbestimmungen entscheidend prägen. Das private Vereinsrecht regelt dabei u.a. die rechtlichen Beziehungen des Mitglieds zum Verein, die innere Struktur des Vereins und seine Organisation sowie dessen Vertretung im Rechtsverkehr nach außen.
Das Sportrechtsteam von Brunner, Liesenborghs & Partner berät bereits seit Langem erfolgreich Sportler, Vereine und im Sport tätige Unternehmen. Dabei wenden wir das Fachwissen unserer (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht zielorientiert auf die Besonderheiten des Sports an. Unsere eigene Begeisterung und Leidenschaft für den Sport trägt dazu bei, dass wir diese Materie mit einem hohen Maß an Sensibilität und Problembewusstsein bearbeiten.
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden die folgenden Bereiche des Sport- und Vereinsrechts, zu denen wir regelmäßig unter der Rubrik Rechtstipps informative und anschauliche Rechtsbeiträge und Hilfestellungen veröffentlichen sowie aktuelle Rechtsprechungen darstellen.
Vereinsgründung & -auflösung, Abteilungsausgliederungen
Trotz erkennbaren Rückgang des ehrenamtlichen Engagements sind eingetragene Vereine nach wie vor tragende Säulen unserer Gesellschaft. In Deutschland gibt es aktuell ca. 580.000 eingetragene Vereine. Der Verein ist dabei nach weitläufiger Rechtsauffassung der freiwillige Zusammenschluss mehrerer Personen auf unbestimmte Zeit zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Existenz des Vereins als rechtliches Gebilde muss dabei unabhängig vom Wechsel der Mitglieder sein.
Zur Gründung eines eingetragenen Vereins bedarf es nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mindestens 7 Personen, die sich über einen gemeinsamen Zweck des zu gründenden Vereins einig geworden sind. In einer durchzuführenden Gründungsversammlung muss eine Vereinssatzung festgelegt und niedergeschrieben werden, in der Vereinszweck, Vereinsname und Vereinssitz enthalten sind. Zudem muss die Gründungsversammlung einen Vorstand wählen, der den Verein im Rechtsverkehr vertritt. Sodann ist der Verein durch den gewählten Vorstand unter Vorlage der Vereinssatzung sowie eines Protokolls der Gründungsversammlung zur Eintragung im Vereinsregister anzumelden. Bei diesen vorgenannten Schritten handelt es sich lediglich um eine grobe Zusammenstellung der notwendigen Basics für die Vereinsgründung.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Vereine aufgelöst werden müssen. Dies kann durch eigenen Beschluss der Vereinsmitglieder erfolgen oder durch hoheitlichen Akt, z.B. im Insolvenzfall. Auch die Auflösung des Vereins birgt rechtliche Hürden, zu deren Überwindung eine rechtliche Beratung sinnvoll sein kann. Welche Beschlussmehrheit in der Mitgliederversammlung wird benötigt? Wie wird das restliche Vereinsvermögen liquidiert? Welche vertraglichen Beziehungen des Vereins (z. B. Pachtvertrag über Vereinsgelände, Versicherungsverträge, Arbeitsverträge mit Mitarbeitern) sind abzuwickeln?
Viele Vereine, insbesondere Sportvereine, sind als sog. Gesamt- oder Mehrspartenvereine organisiert. Unter dem Dach eines eingetragenen Vereins werden dabei verschiedene Abteilungen oder Untergliederungen gebildet. Je nach Ausgestaltung der Satzung sind die einzelnen Abteilungen mit eigenen Abteilungsvorstände und -versammlungen organisiert. Nicht selten werden einzelne Abteilungen aufgrund des Mitgliederzuwachses so groß, dass es Bestrebungen zur Ausgliederung dieser Abteilung verbunden mit der Gründung eines neuen Vereins gibt. Hierbei treten verschiedene vereinsrechtliche, sport- und verbandsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen auf: Welches Stimmquorum der Vereinsmitglieder muss in der Mitgliederversammlung für die Ausgliederung erreicht werden? Kann der neu zu gründende Verein nach den Verbandsstatuten die Spielklasse des alten Vereins übernehmen? Wie kann der Ausgliederungsvorgang steuerlich neutral abgewickelt werden?
Wir beraten umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um den Verein und begleitet Sie vertrauensvoll und kompetent auf dem Weg zur Gründung, Auflösung oder Abteilungsausgliederung.
Die Vereinssatzung
Die Vereinssatzung bildet das Herzstück eines jeden eingetragenen Vereins. Ohne Festlegung einer Vereinssatzung kann ein Verein nicht wirksam gegründet werden. In der Satzung muss die Gründungsversammlung die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendigen Bestimmungen wie z. B. den Vereinsnamen, den Vereinssitz und den Vereinszweck treffen.
Neben dem notwendigen Inhalt können weitere Satzungsregelungen, die vor allem Struktur und Organisation des Vereins betreffen, weitgehend frei gestaltet werden. Es bietet sich dabei jedoch an, möglichst viele Bereiche des Vereinslebens in der Satzung zu regeln, denn an die satzungsmäßig getroffenen Bestimmungen sind alle Mitglieder bei Eintritt in den Verein –unabhängig davon, ob der Satzungsinhalt dem einzelnen Mitglied bei Eintritt bekannt ist – gebunden. Je klarer und ausführlicher die Satzungsregelungen sind, desto größer ist die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
In der Satzung wird regelmäßig Grundlegendes zur rechtlichen Beziehung des Vereins zu seinen Mitgliedern niedergeschrieben, so z. B. die Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft und deren Verlust, die Rechte und Pflichten der Mitglieder oder die Vereinsstrafgewalt bei Verstößen des Einzelnen gegen die Satzung. Zudem können in der Satzung Aufgaben und Tätigkeit des Vorstandes sowie dessen Zusammensetzung festgelegt werden. Auch Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung als Willensbildungsorgan der Gesamtheit aller Mitglieder sowie zur Beschlussfassung können getroffen werden.
Wir unterstützen und beraten in allen satzungsrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterbreiten wir Vorschläge zur Gestaltung von Satzungen für Vereine, die sich in der Gründungsphase befinden, und formulieren auf Wunsch die Vereinssatzung. Zudem prüfen wir bestehende Vereinssatzungen und deren Regelungen auf ihre Rechtswirksamkeit hin und unterbreiten Ihnen Vorschläge für eine Änderung und/oder Ergänzung.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist neben dem Vereinsvorstand eines der beiden vom Gesetz vorgesehenen Organe des Vereins. Sie bildet zugleich dasjenige Vereinsgremium, in dem die Willensbildung der Mitglieder erfolgt. In der Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied sein Stimmrecht ausüben und somit an der Willensbildung teilhaben.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören die Wahl des Vorstandes sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Vereinssatzung. Nach dem BGB hat die Mitgliederversammlung über alle Angelegenheiten des Vereins Beschluss zu fassen, es sei denn, die jeweilige Aufgabe ist z.B. durch Satzungsbestimmung dem Vorstand übertragen.
Bei der Vorbereitung und dem Ablauf einer Mitgliederversammlung sind regelmäßig zwingende formale Vorgaben der Satzung und des BGB zu beachten, deren Nichteinhaltung die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse zur Folge haben kann. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird auch der Ruf nach Durchführung von sog. Online-Versammlung immer lauter. Materiell-rechtlich stellt sich oftmals die Frage nach der Beschlusskompetenz der Mitgliederversammlung oder der erforderlichen Stimmmehrheit für die
Unser Sportrechtsteam berät Sie gerne bei allen rechtlichen Belangen der Mitgliederversammlung. Auf Ihren Wunsch hin prüfen wir die Voraussetzungen einer wirksamen Einberufung und formulieren Anträge für die Beschlussfassung. Wir beraten Sie im Vorfeld der Durchführung der Mitgliederversammlung und bieten Hilfestellungen für einen ordnungsgemäßen Versammlungsablauf. Zudem überprüfen wir auch im Nachhinein die Beschlussfassung auf die Rechtswirksamkeit hin.
Rechtsfragen zu Verbandsregelungen
Gestützt auf die verfassungsrechtlich und privatrechtlich garantierte Vereins- bzw. Verbandsautonomie haben die Sportverbände eigene umfassende Regelwerke erlassen, die (vermeintlich) verbindliche Vorgaben insbesondere für die Organisation und Durchführung von sportlichen Wettbewerben treffen. Nimmt man als Beispiel den Deutschen Fußball-Bund (DFB) als mitgliederstärksten Sportfachverband in Deutschland, so ist festzustellen, dass dieser umfangreiche Statuten wie die Spiel-, Schiedsrichter- und Jugendordnung oder die Rechts- und Verfahrensordnung erlassen hat. Auf Amateurebene haben die Landes- oder Regionalverbände ihrerseits eigene Statuten innerhalb ihrer Zuständigkeit festgelegt.
Bei Verstößen gegen Verhaltens- oder Spielregeln werden durch die Verbände auf die Statuten gestützte Sanktionen verhängt. Nicht selten haben diese Sanktionen erhebliche Auswirkungen für den einzelnen Sportler, beeinträchtigt doch beispielsweise eine Sperre für einen Profi-Sportler faktisch dessen Berufsausübungsfreiheit.
In Bezug auf Verbandsregelungen ergeben sich zahlreiche rechtliche Problem- und Fragestellungen, deren Beantwortung nicht ohne Einholung eines rechtskundigen Rates möglich ist. Ist ein einfaches Mitglied ohne weiteres an die Satzung und Ordnungen des übergeordneten Verbandes gebunden, obwohl es diese gar nicht kennt? Kann man gegen Entscheidungen von Vereinen oder Verbänden und deren Gerichtsbarkeit auch vor ein staatliches Gericht ziehen? Ist ein Amateurspieler im Sinne der Verbandsregeln Arbeitnehmer des Vereins, wenn er für die Ausübung des Sports ein Entgelt erhält?
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihr rechtliches Problem und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Wir begleiten Sie dabei kompetent und zuverlässig durch den teilweise dichten Dschungel von Verbandsregelungen im Spannungsfeld mit der staatlichen Rechtsordnung. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei Verfahren vor den Sport- und Verbandsgerichten als auch im staatlichen Gerichtsverfahren.
Sportarbeitsrecht
Auch im professionellen Sport gilt neben den jeweiligen Verbandsregelungen grundsätzlich das staatliche Recht. Ist ein Sportler für einen Verein weisungsgebunden tätig und erhält er für seine Tätigkeit ein Entgelt vom Verein, welches die Grenzen einer bloßen Aufwandsentschädigung übersteigt, liegt die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nahe. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Arbeitsrecht mit all seinen Normen auch auf dieses Arbeitsverhältnis im Sportbereich anzuwenden ist. Der Sportler hat gegenüber seinem Arbeitgeber grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie dies bei „normalen“ Arbeitnehmern der Fall ist. Gesetzlicher Arbeitnehmerschutz ist dabei zunächst keine Frage der individuellen Einkommensverhältnisse.
Die Besonderheiten, die der Sport gegenüber dem „normalen“ Arbeitsleben unzweifelhaft aufweist, werfen jedoch regelmäßig arbeitsrechtliche Fragestellungen auf, bei deren Beantwortung bzw. Lösung die allgemeinen staatlichen Normen und Rechtssätze auf den Arbeitsvertrag des Sportlers „sportgerecht“ angewendet werden müssen. So wirken sich insbesondere verbandsrechtliche Regelungen immer wieder auf das Arbeitsverhältnis zwischen dem Sportler und seinem Arbeitgeber aus. Dies beginnt bereits bei der grundlegenden Frage, ob im konkreten Fall überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt und setzt sich z.B. im Falle der Auswirkungen einer Sperre durch den Verband auf den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Verein als Arbeitgeber fort.
Veranschaulicht werden kann dies auch an folgendem Beispiel: Die FIFA-Spielregeln schreiben vor, dass lediglich 11 Spieler pro Mannschaft auf dem Spielfeld auflaufen dürfen. Der Kader des Vereins umfasst jedoch oftmals 20 oder mehr Spieler. Deren arbeitsvertragliche Pflicht besteht in der Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb des Vereins, korrespondierend dazu kann der Sportler als Arbeitnehmer des Vereins grundsätzlich verlangen, vertragsgerecht beschäftigt zu werden. Um ein regelgerechtes Spiel und das Zustandekommen eines geordneten Wettkampfes zu ermöglichen liegt es auf der Hand, dass der Spieler von seinem Verein als Arbeitgeber nicht beanspruchen kann, im Spiel eingesetzt zu werden, da der Verein diesen Anspruch nicht gleichzeitig gegenüber allen seinen 20 oder mehr Spielern erfüllen kann, ohne selbst regelwidrig zu handeln. Insoweit erfährt der arbeitsrechtliche Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers eine Einschränkung aufgrund der Besonderheiten des Sports.
Diese und viele andere Fragestellungen bei der Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf den professionellen Sport werden vom BLP-Sportrechtsteam kompetent und ausgerichtet an den Bedürfnissen unserer Mandanten bearbeitet.
Sponsoring im Sport
Auch im Amateursport ist das Thema „Sponsoring“ allgegenwärtig und der Abschluss von rechtsverbindlichen Vereinbarungen, aus denen sich bestimmte Rechte und Pflichten für die Beteiligten ergeben, an der Tagesordnung. Unter „Sponsoring“ versteht man die Einräumung von bestimmten Rechten des unterstützten Vereins oder Sportlers gegenüber dem Sponsor, zumeist einem Unternehmen, gegen Entgelt. So kann z.B. ein Tennisverein dem Sponsor die Möglichkeiten bieten, auf der Vereinsanlage ein Werbebanner mit dem Sponsorenlogo anzubringen und erhält hierfür im Gegenzug einen bestimmten Geldbetrag. Der Sponsor verspricht sich hierbei in der Regel einen gewissen Werbewert für sein Unternehmen, wenn er im Zusammenhang mit einem Verein oder Sportler öffentlich in Erscheinung tritt und in Verbindung gebracht wird.
Rechtliche Grundlage ist stets ein privatrechtlicher Vertrag, den die Parteien aushandeln und aus dem sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben. Diese können grundsätzlich beliebig ausgehandelt werden, es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Wie bei jedem Vertragsverhältnis ergeben sich natürlich auch beim Sponsoringvertrag übliche rechtliche Fragestellungen nach Kündigungsmöglichkeiten und Schadensersatz bei Vertragsverletzungen. Je nach Art des Sponsorings stellt sich bereits beim Vertragsabschluss die Frage nach Ausgestaltung und Reichweite der gewährten Rechte, z.B. beim Sponsoring eines Sportlers die Frage nach den Nutzungs- und Verwertungsrechten an Bild, Name oder anderen persönlichen Merkmalen des Sportlers, von denen sich der Sponsor einen Werbewert erwartet. Rechtlich relevant sind oftmals auch etwaige bestehende Sponsoringverträge des Gesponserten mit Dritten, aus denen der Dritte seinerseits eigene Recht herleitet und die ggf. mit den gewünschten Rechten des hinzukommenden Sponsors kollidieren können.