von A wie Abberufung bis Z wie Zweigniederlassung
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Verhältnisse innerhalb von Gesellschaften sowie das Verhältnis der Gesellschaften zu Dritten. Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute.
Das Team von Brunner, Liesenborghs & Partner steht Ihnen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Dabei behalten wir insbesondere im Gesellschaftsrecht immer auch die steuerrechtlichen Auswirkungen im Auge.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts legen wir Wert auf eine individuelle und an den jeweiligen Bedürfnissen der Mandantschaft ausgerichtete Betreuung.
Dabei beraten und vertreten wir seit Jahrzehnten im Gesellschaftsrecht erfolgreich Gesellschaften, Gesellschafter sowie Geschäftsführer bzw. Vorstände und im Handelsrecht alle Personen des kaufmännischen Lebens (insbesondere Unternehmen, Handelsvertreter, (Handels)Makler, Kommissionäre). Dies ermöglicht es uns, die gewonnenen Erfahrungen für neue Mandate gewinnbringend zu bündeln und zum Wohle unserer Mandanten einzusetzen. Das rechtliche und tatsächliche Verständnis für den Standpunkt der Gegenseite trägt dazu bei, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Vergewissern Sie sich gerne selbst und vereinbaren Sie einen Termin für eine anwaltliche Erstberatung. In diesem Beratungsgespräch skizzieren wir Ihnen mögliche Lösungsvorschläge für Ihr rechtliches Problem. Danach entscheiden Sie über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden die folgenden Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrecht, zu denen wir regelmäßig unter der Rubrik Rechtstipps informative und anschauliche Rechtsbeiträge und Hilfestellungen veröffentlichen sowie aktuelle Rechtsprechung darstellen.
Gründung von Gesellschaften
Beim Zusammenschluss von mehreren Personen zu einer Gesellschaft oder auch bei der Errichtung einer Ein-Mann-Gesellschaft zur Verhinderung der persönlichen Haftung stellt sich die Frage, welche Gesellschaftsform die im konkreten Fall die Beste ist.
Dabei sind neben gesellschaftsrechtlichen Fragen regelmäßig steuerrechtliche und auch familienrechtliche (insbes. Unternehmereheverträge) Belange zu berücksichtigen.
Bei der Wahl der Gesellschaftsform ist dabei zunächst zwischen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft) und Personengesellschaften (PartG mbB, OHG, Kommanditgesellschaft) zu unterscheiden.
Während bei Personengesellschaften eine Gründung ohne Beteiligung eines Notars möglich ist, ist die bei Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Um die durch die Beteiligung des Notars anfallenden Extrakosten zu reduzieren, wird daher bei der GmbH und der
Unternehmergesellschaft oftmals zum vereinfachten Gründungsverfahren geraten. Dies ist aber nur dann zu empfehlen, wenn es sich um Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter handelt. Denn im Musterprotokoll können eine Vielzahl von Punkten nicht geregelt werden, die ein Gesellschaftsvertrag sinnvollerweise enthalten sollte.
Selbstverständlich beraten wir Sie nicht nur bei der reinen Gründung, sondern auch bei der Erstellung an gerne auch bei damit unmittelbar zusammenhängenden Fragestellungen wie beispielsweise der Erstellung von Geschäftsführerverträgen.
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft ist von besonderer Bedeutung. Er spiegelt idealerweise nicht nur die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter während ihrer Beteiligung an der Gesellschaft wieder, sondern enthält auch Regelungen für den Fall des Ausscheidens (freiwillig oder unfreiwillig) eines Gesellschafters.
Gerade in Bezug auf das Ausscheiden eines Gesellschafters ist es überaus sinnvoll, wenn sich die Gesellschafter bereits zu einem Zeitpunkt über die Voraussetzungen und Modalitäten verständigen, zu dem zwischen den Gesellschaftern noch eitel Sonnenschein herrscht. Denn was zu diesem Zeitpunkt allen Gesellschaftern im Hinblick auf den Erfolg der Gesellschaft als sinnvoll erscheint, ist einem Gesellschafter, wenn die konkreten Voraussetzungen vorliegen, oftmals nur noch schwer zu vermitteln. Der Gesellschaftsvertrag ist daher gut mit einem Ehevertrag vergleichbar.
Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten sind unsere (Fach)Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Lage, eine Vielzahl von möglichen Problemen zu antizipieren und Möglichkeiten für deren Vermeidung vorzuschlagen. Denn nur wenig schadet einer Gesellschaft mehr als ein langwieriger Streit unter den Gesellschaftern und eine damit verbundene Behinderung des Tagesgeschäfts.
Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe
Im Bereich von Unternehmenskäufen beraten wir sowohl Verkäufer als auch Käufer. Aufgrund unserer dabei gewonnen Erfahrungen sind wir in der Lage, den jeweiligen möglichen Vertragspartner und dessen Ziele einzuschätzen.
Herzstück unserer vollumfänglichen Beratung im gesamten (Ver-)Kaufsverfahren einschließlich der steuerlichen Prüfung ist dabei die Ausgestaltung des Kaufvertrags. Dabei geht es für die Parteien zum einen natürlich darum einen möglichst guten Kaufpreis zu erhalten bzw. zu bezahlen. Zum anderen ist aber auch die Frage der Haftung des Verkäufers von besonderer Bedeutung. Während der Käufer vom Verkäufer idealerweise umfangreiche Garantien erhalten möchte, möchte der Verkäufer mit dem Verkauf seines Unternehmens oftmals auch einen Schlussstrich ziehen.
Bevor es zur Verhandlung des Kaufvertrages kommt, begleiten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Vorbereitung der Transaktion. Dies betrifft sowohl die Planung der Bilanzpolitik als auch der Personalplanung im Unternehmen selbst. Wenn mehrere oder sogar eine Vielzahl von Gesellschaftern vorhanden sind, geht es aber insbesondere auch darum, vertraglich klar zu regeln, unter welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Erfolgt dies nicht frühzeitig droht ansonsten später ein Scheitern des gesamten Verkaufsprozesses, weil vielleicht nur ein Gesellschafter aus welchen Gründen auch immer seine Meinung geändert hat.
Laufende Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern
Selbstverständlich endet unsere Arbeit nicht mit der Gründung einer Gesellschaft oder dem Kauf eines Unternehmens. Bereits seit vielen Jahrzehnten beraten wir eine Vielzahl von Gesellschaften und Gesellschaftern, oftmals über mehrere Generationen, im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im laufenden Geschäft.
So unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter-, Haupt- und Mitgliederversammlungen sowie Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen und begleiten diese in komplexeren Fällen auch vor Ort. Dies beginnt bei der Einhaltung der notwendigen Formalien für die Einladung, umfasst die Vorbereitung der notwendigen Beschlussfassungen und endet in der Regel bei der Unterstützung zur wirksamen Protokollierung. Soweit nötig unterstützen wir unsere Mandanten aber natürlich auch dann, wenn es im Anschluss Streit um die Wirksamkeit einer Beschlussfassung gibt.
Konfliktsituationen zwischen Gesellschaftern
Wir beraten regelmäßig Gesellschafter in Konfliktsituationen mit Mitgesellschaftern. Soweit dabei eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich ist, vertreten wir die Interessenten unserer Mandanten auch vor Gericht.
Soweit es dabei um Konflikte über die Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen geht, profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung in der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter-, Haupt- und Mitgliederversammlungen sowie Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen. Geht es um die Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen profitieren unsere Mandanten von der engen Verzahnung unserer (Fach)Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.
Weitere regelmäßige Gegenstände unserer Beratung sind der Ausschluss von Gesellschaftern sowie Streitigkeiten über die Wirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten von Gesellschaftern oder Geschäftsführern/Vorständen.
Vertriebsrecht, insbesondere Vertriebsverträge
Wir beraten unsere Mandanten bei der Auswahl des für sie optimalen rechtlichen Vertriebsmodells und erstellen die hierfür notwendigen Verträge.
Dies umfasst sowohl die Beratung im Handelsvertreterrecht, im Franchiserecht, im Vertragshändlerrecht, im Kommissionsrecht sowie im Handelsmaklerrecht.
Darüber hinaus beraten wir in der rechtlichen Strukturierung von nationalen und internationalen Vertriebssysteme einschließlich selektiver Vertriebssysteme. Bei internationalen Vertriebssystemen profitieren unsere Mandanten dabei von unserem engen internationalen Netzwerk.
Im Fall von Konflikten innerhalb eines Vertriebssystems vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Vertriebsorganisationen und –mitarbeiter. So beispielsweise bei Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe von Ausgleichsansprüchen nach dem Recht der Handelsvertreter gem. § 89b HGB, der Fälligkeit und Höhe von Provisionen, der Beendigung einer Zusammenarbeit sowie der Wirksamkeit und Einhaltung von (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten.