Homeoffice nach der Corona Arbeitsschutzverordnung
Die neue Corona Arbeitsschutzverordnung beinhaltet ab Januar 2021 neue zusätzliche Homeoffice Regelungen, die in ihren Grundsätzen nachfolgend dargestellt wird. Kein Anspruch auf Homeoffice Die Corona Schutzverordnung (abgekürzt: ASchV) verpflichtet Arbeitgeber Homeoffice anzubieten, aber nur wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Nicht in der ASchV steht jedoch, was der Gesetzgeber unter „zwingenden betriebsbedingten Gründen“ versteht. Es…