Das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme in das Grundbuch
Im Grundbuch sind alle relevanten Informationen zu einem Grundstück, die im Rechtsverkehr von Bedeutung sind, eingetragen. So können durch Einsichtnahme in das Grundbuch die Person des Eigentümers oder etwaige Belastungen des Grundstücks festgestellt werden. Auch wenn das Grundbuch ein öffentliches Register ist, ist die Einsichtnahme jedoch nicht ohne weiteres möglich. Nach § 12 Abs. 1…