Die Rangrücktrittserklärung im Handels- & Gesellschaftsrecht
Im Falle einer Unternehmenskrise wird in vielen Fällen bei Unternehmen für die im Falle einer Krise Insolvenzantragspflicht besteht, wie z.B. bei einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktiengesellschaft zur Vermeidung einer Überschuldung eine Rangrücktrittsvereinbarung mit den Gläubigern abgeschlossen. Ziel ist es, Darlehensverbindlichkeiten oder andere Verbindlichkeiten im Rahmen einer Aufstellung mit sämtlichen Aktiven und Passiven…