Fremdgeschäftsführer können Arbeitnehmer sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 26. März 2019 –II ZR 244/17- die Rechtsprechung des EuGH in der sogenannten Danosa-Entscheidung aufgegriffen und den Fremdgeschäftsführer einer GmbH bei europarechts konformer Auslegung als Arbeitnehmer im Sinne des europarechtlichen Arbeitnehmerbegriffs eingeordnet. Diese Entscheidung kann von sehr weitreichender Bedeutung für Fremdgeschäftsführer sein, da sie ihrer Begründung nach…