Schadensersatzansprüche nach Verschweigen eines dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechts
Wurden Versorgungsanwartschaften bei der Ehescheidung nicht ausgeglichen und der Versorgungsausgleich unvollständig durchgeführt, weil ein Ehegatte in der Auskunft zum Versorgungsausgleich unvollständige Angaben gemacht hatte, ist das Ergebnis nur unter engen Voraussetzungen „zu reparieren“. Eine Ergänzung des bereits rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleichs und eine rückwirkende Einbeziehung des Anrechts mit einem Abänderungsverfahren ist nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht (seit…