von A wie Abgaben bis Z wie Zölle
Steuer- und Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht berührt nahezu sämtliche Lebensbereiche natürlicher und juristischer Personen und ist in einer Vielzahl von Gesetzten geregelt, die leider in der Regel nicht transparent gestaltet sind.
Gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche Gestaltungen und Nachfolgeregelungen werden durch das Steuerrecht beeinflusst. Eine optimierte Gestaltung erfordert daher eingehende Fachkenntnisse in sämtlichen betroffenen Rechtsgebieten. Aufgrund der Mehrfachqualifikationen, sowohl als Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht, begleiten wir unsere Mandanten in der Entscheidungsfindung und Umsetzung ihrer zukunftsorientierten Zielsetzungen.
Grenzüberschreitend tätige Mandanten unterstützen wir in Fragen des internationalen Steuerrechts sowie in der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen. Soweit natürlichen oder juristischen Personen vorgeworfen wird, steuerrechtliche Sachverhalte unrichtig interpretiert oder Steuergesetzte missachtet zu haben, droht der Konflikt mit den Steuerbehörden, welcher oft in einem Steuerstrafverfahren mündet. In dieser Situation begleiten wir die vom Vorwurf der Steuerhinterziehung betroffenen Personen im Rahmen von Steuerfahndungsmaßnahmen und Verfahren vor den Straf- und Finanzgerichten.
Ausführliche Informationen haben wir für Sie unter der Rubrik Steuerberatung zusammengestellt.