Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht in Freiburg hat sich auf das Arbeitsrecht, u.a. auf die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren, spezialisiert.
Dabei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Rahmen von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht – in Freiburg und Umgebung sowie bundesweit.
Von unserer in Freiburg-Herdern gelegenen Kanzlei aus beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere zu Fragen von Kündigung und Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigungsanspruch, Abmahnung, Freistellung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Befristung, Urlaub, Betriebsübergang, betriebliche Altersversorgung, Arbeitslohn, Vergütung, Arbeitszeugnis u.v.m.
Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung, dem Abschluss, der Änderung, der Aufhebung und der Überprüfung von Arbeitsverträgen.
Wir sind die Rechtsanwälte, wenn es um Kündigung, allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz und Arbeitsrecht in Freiburg und Umgebung geht – auch für komplizierte Sachverhalte, etwa die Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen oder komplexe Fragen zu Vergütung, Gehalt, Lohn, Bonus, Tantiemen oder Weihnachtsgeld.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, arbeitsrechtliche Angelegenheiten umfassend, transparent und effizient zu klären. Hierbei legen wir großen Wert darauf, einvernehmliche, wirtschaftlich ausgewogene und nachhaltige Regelungen für unsere Mandantinnen und Mandanten zu erzielen.
Thomas Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht
+49 (0) 761 / 368 00 – 35
schneider@parlex.de
Thomas Morio
Fachanwalt für Arbeitsrecht
+49 (0) 761 / 368 00 – 10
morio@parlex.de
Tobias Ritzenthaler
Rechtsanwalt
+49 (0) 761 / 368 00 – 35
ritzenthaler@parlex.de
Brunner, Liesenborghs & Partner – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Freiburg
Unsere Kanzlei besteht aus einem Team von derzeit neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Spezialisierungen und vertieften Kenntnissen auf ihren jeweiligen Rechtsgebieten. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir hierbei auf das Arbeitsrecht.
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte nehmen regelmäßig an einer Vielzahl von Fortbildungen teil, um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sowie der aktuellen Gesetzeslage zu sein.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung sowie unserer modernen und zielstrebigen Arbeitswiese und erkundigen Sie sich nach einem Erstgespräch!
Aufgrund unserer zentralen Lage im Herzen von Freiburg sowie dem Einsatz moderner Kommunikationsmittel, etwa von Videotelefonie sowie unserer kanzleieigenen Cloud, sind wir jederzeit für Sie erreichbar – selbstverständlich auch per Telefon, E-Mail, Post und Fax.
Auch unsere freundlich und besonders geschulten Mitarbeiterinnen stehen Ihnen zur Seite.
Als Gründungsmitglied der Parlex-Gruppe verfügen wir über ein weltweites Netzwerk von Rechtsanwaltskanzleien mit derzeit über 300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in nahezu jedem europäischen Land und darüberhinaus auch in Israel, Malaysia und den U.S.A.
Auf diese Weise können wir Sie national und international in allen Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Betriebsübergang, Abfindung, Urlaub, Befristung, u.v.m. vertreten.
Ihr Arbeitsrechtsanwalt in Freiburg
Brunner, Liesenborghs & Partner
Stadtstraße 23, 79104 Freiburg
+ 49 (0) 761 / 368 00 0
+ 49 (0) 761 / 32 738
schneider.sekretariat@parlex.de
morio.sekretariat@parlex.de
ritzenthaler@parlex.de
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt vorwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Man unterscheidet dabei zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Anwaltlicher Beratungsbedarf entsteht dabei nicht erst, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vorbereitet werden soll. Vielmehr kann bereits eine gezielte und an den jeweiligen Interessen ausgerichtete Gestaltung eines Arbeitsvertrages Konflikte im späteren Arbeitsverhältnis vermeiden.
Als (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht legen wir Wert auf eine individuelle und an den jeweiligen Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Beratung. Dabei beraten und vertreten wir seit Jahrzehnten erfolgreich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs legen wir den Fokus darauf, die individuelle Situation zu erfassen und unter rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten zur analysieren.
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Arbeitsvertrag
Das Team von Brunner, Liesenborghs & Partner begleitet Arbeitgeber bereits bei den ersten Schritten der Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses samt entsprechendem Arbeitsvertrag. Dabei versuchen wir, die individuellen Vorstellungen unserer Mandanten in Erfahrung zu bringen: Befristete oder unbefristete Anstellung? Vollzeit oder Teilzeit? Flexible Gestaltung von Arbeitszeiten? Fixgehalt und/oder Bonusregelung? Diese und weitere Fragestellungen werden erörtert.
Auf dieser Grundlage fertigen wir einen individuell angepassten Arbeitsvertrag. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei stets die neuesten Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Für Arbeitnehmer prüfen wir das vorgelegte Vertragsangebot und klären alle offenen Fragen und Bedenken.
Kündigung und Kündigungsschutz
Zu unterscheiden ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet. Hiergegen kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann wehren, wenn besondere gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz zur Geltung kommen.
Die außerordentliche fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Regelmäßig muss dabei eine der beiden Vertragsparteien eine derart gravierende Pflichtverletzung begangen haben, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für die andere Partei unzumutbar macht.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen rechtlichen Belangen der Kündigung. Angefangen bei der Wirksamkeitsprüfung eines Kündigungsschreibens bis hin zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Neben der Kündigung sowie dem zeitlichen Ablauf bei einer Befristung stellt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine weitere Möglichkeit der rechtlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist unbedingt zu beachten, dass durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt wird, was im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig zu einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld I führt.
Regelungen über eine Abfindung finden sich dabei z.B. in Sozialplänen, beim Nachteilsausgleich oder auch in Aufhebungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Höhe der Abfindung steht grundsätzlich zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, ggf. aber auch im Ermessen des Arbeitsgerichts, wenn dieses z.B. das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auflöst. Bei der Bemessung einer angemessenen Abfindungshöhe orientiert sich die Praxis regelmäßig an der Faustformel je Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt anzusetzen
Arbeitsrechtsanwalt Freiburg
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich, individuell und vertrauensvoll von unseren professionellen Fachanwälten für Arbeitsrecht aus Freiburg beraten.
Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Freiburg
Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Gegen die Kündigung des Arbeitgebers können Sie sich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage rechtlich wehren. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigung läuft die dreiwöchige Klagefrist gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz. Diese Frist ist zwingend zu beachten, denn nach Ablauf dieser Frist können Sie sich gegen die erhaltene Kündigung rechtlich nicht mehr zur Wehr setzen, unabhängig davon, ob die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Verstreicht diese Klagefrist ungenutzt, wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert.
Haben Sie mehrere Kündigungen erhalten, muss gegen jede Kündigung gesondert Klage erhoben werden. Die jeweiligen Fristen zur Klageerhebung errechnen sich ab dem jeweiligen Zugang.
Haben Sie also eine Kündigung erhalten, sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Kündigung und Kündigungsschutz gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend und kompetent bereits in unserem Erstgespräch.
Wann ist eine Arbeitgeberkündigung wirksam?
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, um formal wirksam zu sein.
Ob der Arbeitgeber zur Wirksamkeit der Kündigung einen Kündigungsgrund benötigt, hängt davon ab, ob die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zur Anwendung gelangen. Die Anwendbarkeit des KSchG richtet sich danach, ob die Schwelle von 10 Arbeitnehmern im Betrieb des Arbeitgebers überschritten ist. Bei der Berechnung dieses Schwellenwertes ist nach Voll- und Teilzeitkräften zu unterscheiden. Im Falle der Anwendbarkeit des KSchG muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, um materiell wirksam zu sein.
Weiterhin sind besondere Kündigungsschutzvorschriften zu beachten, z.B. für Schwangere und Mütter, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Auszubildende.
Gerne prüfen wir Ihre Kündigung zur Frage der Rechtswirksamkeit und planen gemeinsam mit Ihnen die Strategie für das Kündigungsschutzverfahren. Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Besprechungstermin.
Wie wird ein Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht eingeleitet?
Das Kündigungsschutzverfahren wird durch die Einreichung der Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist eingeleitet. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt. Da von der erfolgreichen Gestaltung des Kündigungsschutzverfahrens jedoch der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses abhängt, ist es unbedingt zu empfehlen, sich fachliche Unterstützung eines Rechtsanwaltes mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht zu suchen.
Wir vertreten Sie gerne im Verfahren vor dem Arbeitsgericht – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens kann im Einzelfall erheblich variieren.
Nach Eingang der Kündigungsschutzklage bei Gericht wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin für die sog. Güteverhandlung anberaumt. In diesem Termin versucht das Gericht zunächst, die Angelegenheit einvernehmlich und gütlich, z.B. durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, zu beenden.
Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, wird sodann ein zweiter Termin, der sog. Kammertermin, anberaumt. Die Anberaumung des Kammertermins kann unter Umständen länger dauern – je nach Auslastung der Gerichte. Können sich die Parteien auch im Kammertermin nicht verständigen, ergeht ein Urteil, das das erstinstanzliche Verfahren beendet.
Gegen dieses Urteil kann die unterlegene Partei sodann in Berufung zum Landesarbeitsgericht gehen.
Was kostet ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht?
Im Kündigungsschutzverfahren können Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Die Höhe dieser Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Streitwert im Einzelfall. Ist ausschließlich eine Kündigung Gegenstand des Verfahrens, so beträgt der Gebührenstreitwert das dreifache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Wird z.B. noch offener Lohn eingeklagt oder über ein Arbeitszeugnis mitverhandelt, erhöht sich der Gebührenstreitwert.
Bei den Kosten ergeben sich im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht folgende Besonderheiten:
Endet das Kündigungsschutzverfahren ohne Urteil, weil sich die Parteien im Rahmen der Güteverhandlung gütlich geeinigt haben, fallen keine Gerichtskosten an. Entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil, muss diejenige Partei die Gerichtskosten tragen, die das Verfahren verliert.
Die ihr angefallenen Anwaltskosten trägt jede Partei selbst – unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird. Dies ist ein Unterschied zu den anderen Verfahren vor den Zivilgerichten, in denen die unterlegene Partei die Kosten der anderen Partei erstatten muss.
Im Rahmen unserer umfassenden Beratung informieren wir Sie auch im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten im Kündigungsschutzverfahren. Vereinbaren Sie einen Termin!