Rechtsanwalt für Ehescheidung und Familienrecht
Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht in Freiburg hat sich auf die Durchführung von Scheidungsverfahren spezialisiert.
Dabei beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten sowohl im Rahmen der einvernehmlichen Ehescheidung als auch bei streitigen Ehescheidungen – in Freiburg und Umgebung sowie bundesweit.
Von unserer in Freiburg-Herdern gelegenen Kanzlei aus beraten wir unsere Mandanten zu sämtlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere in den Bereichen Ehescheidung, Versorgungs– und Rentenausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, u.v.m.
Außerdem legen wir einen besonderen Fokus auf die Erstellung, den Abschluss und die Überprüfung von Eheverträgen sowie von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wir wirken auf die Vermögensauseinandersetzung, etwa die Übertragung von (Mit-)Eigentum an Immobilien oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen, hin.
Wir sind die Rechtsanwälte, wenn es um Ehescheidung, Familienrecht und Immobilien in Freiburg und Umgebung geht – auch für komplizierte Sachverhalte, etwa den grenzüberschreitenden Versorgungsausgleich in der Schweiz.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, familienrechtliche Angelegenheiten umfassend, transparent und effizient zu klären. Hierbei legen wir großen Wert darauf, einvernehmliche, wirtschaftlich ausgewogene und nachhaltige Regelungen für unsere Mandantinnen und Mandanten zu erzielen.
Günter Nann
Fachanwalt für Familienrecht
+49 (0) 761 / 368 00 – 24
nann@parlex.de
Barbara Kornmeier
Fachanwältin für Familienrecht
+49 (0) 761 / 368 00 – 18
kornmeier@parlex.de
Philipp Nann
Fachanwalt für Familienrecht
+49 (0) 761 / 368 00 – 24
p.nann@parlex.de
Brunner, Liesenborghs & Partner – Scheidungsanwälte in Freiburg
Unsere Kanzlei besteht aus einem Team von derzeit neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Spezialisierungen und vertieften Kenntnissen auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir hierbei auf das Familienrecht.
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte nehmen regelmäßig an einer Vielzahl von Fortbildungen teil, um stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung sowie der aktuellen Gesetze zu sein.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung sowie unserer modernen und zielstrebigen Arbeitsweise und erkundigen Sie sich nach einem Erstgespräch!
Aufgrund unserer zentralen Lage im Herzen von Freiburg sowie dem Einsatz moderner Kommunikationsmittel, etwa von Videotelefonie sowie unserer kanzleieigenen Cloud, sind wir jederzeit für Sie erreichbar – selbstverständlich auch per Telefon, E-Mail, Post und Fax.
Auch unsere freundlichen und besonders geschulten Mitarbeiterinnen stehen Ihnen zur Seite.
Als Gründungsmitglied der Parlex-Gruppe verfügen wir über ein weltweites Netzwerk von Rechtsanwaltskanzleien mit derzeit über 300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in nahezu jedem Land in Europa und darüberhinaus beispielsweise auch in Israel, Malaysia und den U.S.A.
Auf diese Weise können wir Sie national und international in Rechtstragen zu Themen wie Ehescheidung, Versorgungs– und Rentenausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Eheverträge, Immobilien, Unternehmen, u.v.m. vertreten.
Ihr Scheidungsanwalt in Freiburg
Brunner, Liesenborghs & Partner
Stadtstraße 23, 79104 Freiburg
+ 49 (0) 761 / 368 00 0
+ 49 (0) 761 / 32 738
Ehescheidung
Im Jahr 2016 ließen sich laut Statistischem Bundesamt in Deutschland insgesamt 162.397 Ehepaare scheiden. Dies entspricht einer Scheidungsrate von 39,6 Prozent. Grundsätzlich kann das Ehescheidungsverfahren eingeleitet werden, wenn die Ehe gescheitert ist und die Ehegatten seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben, das Trennungsjahr mithin abgelaufen ist.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihre familienrechtliche Angelegenheit umfassend, transparent und effizient zu klären. Hierbei legen wir großen Wert darauf, einvernehmliche, dauerhafte Lösungen herbeizuführen.
In unserem gemeinsamen Erstgespräch konzentrieren wir uns darauf, Ihre familiäre Situation individuell zu erfassen und unter rechtlichen, wirtschaftlichen sowie persönlichen Gesichtspunkten zu analysieren.
Lesen Sie hier mehr – auch zu den Kosten.
Formalitäten der Ehescheidung
Weisungsgemäß reichen wir für Sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich während der gesamten Dauer des Ehescheidungsverfahrens. Hierzu gehört, dass wir Sie auf Ihre persönliche Anhörung vor Gericht vorbereiten und uns Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit mit dem gebotenen Einfühlungsvermögen annehmen.
Eine Vielzahl der Ehen kann einvernehmlich geschieden werden. Wir unterstützen Sie bei der sog. einvernehmlichen Ehescheidung, bei der nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten wird und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag, ohne einen eigenen Antrag zu stellen, zustimmt. Oftmals kann dies den kostengünstigeren und zeitsparenderen Weg darstellen.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen des Ehescheidungsverfahrens finden Sie hier.
Was Sie bei einer Ehescheidung noch beachten sollten
Die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens wirkt sich auch auf das Erbrecht, etwa auf das gesetzliche Erbrecht sowie auf ein gemeinschaftliches Testament oder auf sonstige letztwillige Verfügungen der Ehegatten, aus. Indem wir für Sie beispielsweise ein Testament entwerfen oder Ihnen dabei helfen, bereits getroffene Verfügungen zu modifizieren oder aufzuheben, stellen wir sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen auch während und nach der Scheidungsphase Ihren Interessen entsprechen.
Neben der Aufteilung der Haushaltsgegenstände, der Zuweisung der Ehewohnung und der steuerlichen Veranlagung spielen im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren häufig der Versorgungsausgleich, der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, der Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung sowie das Kindschaftsrecht eine Rolle. Auch Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können von Bedeutung sein.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sodass wir Ihnen behilflich sein können!
Scheidungsanwalt Freiburg
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich, individuell und vertrauensvoll von unseren professionellen Scheidungsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht aus Freiburg beraten.
Häufige Fragen zum Thema Ehescheidung in Freiburg
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Nach dem sog. Zerrüttungsprinzip kann die Ehe kann (nur) geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, § 1565 Absatz 1 Satz 1 BGB. Die Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose) und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (Prognose), § 1565 Absatz 1 Satz 2 BGB. Unerheblich ist hingegen, ob ein Ehegatte das Scheitern der Ehe verschuldet hat.
Ob diese gesetzlichen Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, besprechen wir mit Ihnen bereits in unserem Erstgespräch.
Muss das Trennungsjahr abgelaufen sein?
Um voreilig eingeleitete Ehescheidungsverfahren zu vermeiden und den Ehegatten ausreichend Zeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken, müssen die Eheleute vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens für die Dauer von mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben.
Gesetzlich geregelt ist, dass die Eheleute getrennt leben, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, § 1567 Absatz 1 Satz 1 BGB. Dies ist meist ab dem Auszug eines Ehegatten aus der bisherigen Ehewohnung der Fall.
Denkbar ist jedoch auch, dass die Trennung – jedenfalls vorerst – innerhalb der Ehewohnung vollzogen wird und das Trennungsjahr in dieser Zeit abläuft, § 1567 Absatz 1 Satz 2 BGB. Hieran stellt die Rechtsprechung allerdings strenge Anforderungen. In unserem Erstgespräch geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie diese Vorgaben der Rechtsprechung einhalten können.
In besonderen Härtefällen kann eine Ehe ausnahmsweise auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Sprechen Sie uns auch hierauf an!
Ist eine Scheidung ohne Rechtsanwalt möglich?
Vor dem Familiengericht sowie vor dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen – es besteht Anwaltszwang.
Denkbar ist allerdings, dass sich im Wege einer einvernehmlichen Ehescheidung nur ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Dieser leitet das Ehescheidungsverfahren ein und stellt die entsprechenden Anträge vor Gericht. Der andere Ehegatte lässt sich durch keinen Rechtsanwalt vertreten – insbesondere nicht durch den Rechtsanwalt seines Ehegatten. Vielmehr stellt dieser Ehegatte keine eigenen Anträge, sondern stimmt der Ehescheidung zu. Hierfür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt.
Wo kann ich mich scheiden lassen?
Die Ehe ist vor dem örtlich zuständigen Familiengericht zu scheiden. Ein Ehescheidungsverfahren, das nicht vor einem Familiengericht stattfindet, ist in Deutschland nicht möglich. Auch eine einvernehmliche Ehescheidung ist vor einem deutschen Familiengericht durchzuführen.
Gleiches gilt für die sog. “Online-Scheidung“. Der Ehescheidungsantrag wird – wie ohnehin üblich – digital an das zuständige Familiengericht übersandt.
Wir prüfen für Sie sorgfältig, welches Familiengericht für Sie zuständig ist und leiten dann das Ehescheidungsverfahren für Sie ein.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Die Dauer des Ehescheidungsverfahrens kann erheblich variieren.
Handelt es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung, bei der der Versorgungsausgleich – etwa wegen eines wechselseitigen Verzichts in einem Ehevertrag – nicht durchzuführen ist, kann ein Scheidungsverfahren häufig bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen werden.
In den meisten Fällen ist anlässlich der Ehescheidung der Versorgungsausgleich durchzuführen. Hierzu muss das Familiengericht die einzelnen Versorgungsträger der Ehegatten kontaktieren und Auskünfte einholen. Hierbei müssen die Ehegatten mitwirken. Mit der Beendigung des Ehescheidungsverfahrens ist dann meist nach vier bis sechs Monaten zu rechnen.
Sind weitere Folgesachen anhängig – etwa der Zugewinnausgleich oder der Unterhalt – und handelt es sich somit nicht um eine einvernehmliche, sondern um eine streitige Ehescheidung, kann ein Ehescheidungsverfahren auch deutlich länger dauern.
Aufgrund unserer effizienten und strukturierten Arbeitsweise setzen wir alle Hebel in Bewegung, auf dem direkten Weg die gewünschten Ergebnisse zu erzielen! Hierzu gehört auch, Ihr Ehescheidungsverfahren möglichst unkompliziert, zeitnah und umsichtig zu einem Abschluss zu bringen.
Was kostet eine Scheidung?
Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens entstehen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Während letztere in der Regel von beiden Ehegatten zur Hälfte getragen werden müssen, entstehen die Rechtsanwaltsgebühren dem Ehegatten, der den Rechtsanwalt beauftragt hat.
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich wiederum nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Mit Abschluss des Ehescheidungsverfahrens setzt das Familiengericht den sog. Verfahrenswert fest und bestimmt damit die Höhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Da sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute orientieren, treffen wir für Sie in einem gemeinsamen Gespräch gerne eine Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren.
Was muss ich für eine Scheidung tun?
In unserem persönlichen Erstberatungsgespräch erörtern wir mit Ihnen gemeinsam, ob bzw. wann die Ehescheidungsvoraussetzungen vorliegen. Ferner teilen wir Ihnen rechtzeitig mit, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Einleitung des Ehescheidungsverfahrens benötigen.
Sobald das Verfahren eingeleitet ist, halten wir Sie zu sämtlichen Veränderungen und weiteren Schritten stets auf dem Laufenden. Vor Ihrer mündlichen Anhörung in Ihrem Ehescheidungstermin bereiten wir Sie in Ruhe auf die voraussichtlichen Fragestellungen des Gerichts vor und geben Ihnen hilfreiche Tipps aus unserer Erfahrung.
So sind Sie Bestens auf Ihr Ehescheidungsverfahren vorbereitet!
Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeitsschwerpunkte!
Ihre Rechtsanwälte/innen Günter Nann, Barbara Kornmeier & Philipp Nann