Nach dem Sozialschutzpaket der Bundesregierung vom 27.03.2020 gilt ab 30.03.2020 befristet bis zum 31.12.2020 ein Anspruch auf Gehaltsausgleich bei notwendiger Kinderbetreuung wegen behördlich veranlasster Kita- und Schulschließung nach folgenden Bedingungen:
1.) Kinder jünger als 12 Jahre; bei mehreren Kindern ist das jüngste Kind maßgeblich.
2.) Höhe der Entschädigung monatlich 67 % des Netto, höchstens EUR 2.016,00.
3.) Dauer höchstens 6 Wochen.
4.) Wichtige Voraussetzungen: Fehlen einer anderweitigen zumutbaren Betreuungsmöglichkeit, die nicht vorliegt bei:
– Anspruch auf sog. Notbetreuung in der Kindertagesstätte oder Schule;
– Betreuung durch den anderen Elternteil;
– Arbeit von Zuhause;
– Kurzarbeit;
– Allgemein gilt: Wer Entschädigung wegen Kinderbetreuung beansprucht muss gegenüber dem Arbeitgeber / der Behörde belegen, dass keine andere Kinderbetreuungsmöglichkeit durch Freunde oder Familienmitglieder besteht; Als „andere Kinderbetreuungsmöglichkeit“ gelten nicht Personen aus Risikogruppen, wie z.B. Großeltern.
5.) Weitere Beschränkungen bevor der Entschädigungsanspruch besteht:
– Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten sind abzubauen;
– Urlaub ist zu nehmen.
Laut Bundesarbeitsministerium gilt die Pflicht den Urlaub aus 2019 zu nehmen und den bereits aktuell verplanten Urlaub, der sowieso wegen der vorgesehenen Kita- und Schulschließung genommen werden sollte. Eine Verpflichtung den gesamten Jahresurlaub 2020 nehmen zu müssen besteht nicht.
6.) Verfahren zur Beantragung
Der Arbeitgeber soll die Entschädigung an den Arbeitnehmer auszahlen. Der Arbeitgeber kann gegenüber der zuständigen Behörde Erstattung der ausgezahlten Beträge beantragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten deshalb die Entschädigungszahlung nach den Voraussetzungen des Erstattungsverfahrens zwischen Arbeitgeber und Behörde ausrichten.
7.) Osterferien
Das Recht auf Entschädigung besteht nicht, soweit die Schule / die Kindertagesstätte nach Landesrecht, z.B. aufgrund der Osterferien sowieso (Corona-unabhängig) geschlossen ist.
8.) Weitere Regelungsdetails finden sich z.B. unter
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html
Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Thomas Morio.