Schadensersatz bei Baumängeln
Mit Urteil vom 22.02.2018 – Az. VII ZR 46/17 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach der Besteller für ein mangelhaftes Werk, das er behalten, aber nicht reparieren will, vom Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mangelbeseitigungskosten verlangen konnte. Die Höhe des Schadens sei in diesen Fällen stattdessen nach der Differenz zwischen…